Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Johanna Schubert (nachfolgend „Stylistin“) und dem Auftraggeber. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

Johanna Schubert ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Geänderte Bedingungen gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte stylistische Dienstleistung (z. B. Hair- & Make-up-Styling) für den im Vertrag definierten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Stylistin und dem Auftraggeber zustande.

Buchungen können telefonisch, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp erfolgen. Angebote werden individuell erstellt und vorab mit dem Kunden abgestimmt.

Eine verbindliche Buchung kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich (z. B. per E-Mail oder Nachricht) akzeptiert. Der Vertrag umfasst Datum, Uhrzeit, Ort sowie die vereinbarte Vergütung.

Der Kunde kann innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen stornieren.

ine Option ist eine Terminreservierung ohne feste Buchung. Sie verfällt, sobald eine verbindliche Buchungsanfrage eines Dritten vorliegt und der Auftraggeber nach Rückfrage keine feste Buchung vornimmt.
Buchungen erfolgen auf Tages- oder Halbtagesbasis. Überstunden werden pro angefangener Stunde berechnet. Der Stundensatz entspricht 1/8 des vereinbarten Tagessatzes bzw. 1/4 des Halbtagessatzes. Eine Überschreitung bis zu 30 Minuten bleibt aus Kulanz unberechnet.

Zusätzliche Kosten (z. B. Spesen, Reisekosten, Unterkunft) werden vom Auftraggeber übernommen. Fahrtkosten werden mit 0,60 €/km zzgl. MwSt. berechnet.

Reise- und Übernachtungskosten (Bahn, Flug, Taxi etc.) trägt der Kunde, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Werden im Verlauf der Zusammenarbeit zusätzliche Leistungen oder Verlängerungen der vereinbarten Arbeitszeit erforderlich, werden diese nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert abgerechnet.

Kann die Stylistin den Auftrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall) nicht erfüllen, wird sie sich um adäquaten Ersatz bemühen. Eine Haftung für Zusatzkosten oder Schäden besteht in diesem Fall nicht.

Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen auf verwendete Produkte. Der Kunde ist verpflichtet, bestehende Allergien im Voraus mitzuteilen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Wetter).

Die Stylistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihrer Arbeit (z. B. Editorials, Fotoshootings, Testshootings) als Urheberin genannt zu werden.

Mit schriftlicher Zustimmung des Kunden dürfen Fotos oder Videos der erbrachten Leistungen (Haare & Make-up) für Website-, Social-Media- oder Werbezwecke verwendet werden. Diese Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Stylistin.

Besonderheiten beim Brautstyling

Um eine ruhige Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, wird darum gebeten, dass beim finalen Brautstyling nur die Stylistin und die Braut im Raum sind.

Bei verbindlicher Buchung nach dem Probetermin werden 50 % des Gesamtbetrags in bar als Anzahlung fällig. Erst nach Zahlung gilt der Hochzeitstermin als fest gebucht.

Der vereinbarte Zeitplan für Gästestylings ist einzuhalten. Durch den Kunden verursachte Wartezeiten werden nach dem gültigen Stundensatz berechnet.

Bei Buchung für den gesamten Hochzeitstag (z. B. für Frisurwechsel, Touch-ups oder Fotoshootings) gelten individuelle Tageshonorare, die vorab vereinbart werden.

  • Bis 48 Stunden nach dem Probetermin: Keine weiteren Kosten, die Anzahlung bleibt einbehalten.
  • Bis 28 Tage vor dem Hochzeitstermin: 50 % des Gesamtbetrags werden berechnet.
  • 15 bis 28 Tage vor dem Hochzeitstermin: 80 % des Gesamtbetrags.
  • Bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin: 100 % des vereinbarten Honorars.
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